Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit zwischen Ihnen -nachfolgend „Auftragsgeber“ genannt- und
Gebäudetechnik Kiechle
Kienbergstraße 2
87459 Pfronten-Heitlern
· nachfolgend „Auftragsnehmer“ genannt
Es handelt sich hierbei um ausschließlich geltende Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert werden.
§2 Vergütung
- Unsere Zahlungsfristen sind wie folgt:
· 2 % Skonto bei Zahlungseingang binnen 10 Kalendertagen
· ohne Abzug binnen 20 Kalendertagen - Abschlagszahlungen können auch pauschal bis 90% des Auftragswertes gestellt werden.
- Angeordnete Regiearbeiten können nach deren Abnahme abgerechnet werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt: vor allem bei der Kenntnisnahme wichtiger Anzeigen seitens des Auftragnehmers. Eine nicht binnen 10 Kalendertagen gegengezeichnete Anzeige führt zum Verzug des Auftraggebers.
§ 4 Termine und Fristen
Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Annahmeverzug ein.
§ 5 Leistungsänderungen
- Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
- Der Auftragnehmer wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln, und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag; der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
§ 8 Kündigung
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann der Auftragnehmer als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
- Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Amtsgericht Kaufbeuren vereinbart.